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Kanalanschlussbeiträge
Die Stadt Beckum erhebt einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag, um die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage zu decken. Der Kanalanschlussbeitrag wird von jedem Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt werden kann und die Möglichkeit besteht, an die Kanalisation anzuschliessen.
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit. Der Beitrag richtet sich nach der Größe des Grundstücks und dessen baulicher Ausnutzbarkeit. Diese wird gemessen an der Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.
Der Beitragssatz beträgt zurzeit 4,55 €/m² Grundstücksfläche für eingeschossig bebaubare Wohnbaugrundstücke. Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben.
Dieser beträgt
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Beckum (Entwässerungssatzung) vom 17.12.2008
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Beckum vom 17.12.2008
§ 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG)
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit. Der Beitrag richtet sich nach der Größe des Grundstücks und dessen baulicher Ausnutzbarkeit. Diese wird gemessen an der Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.
Der Beitragssatz beträgt zurzeit 4,55 €/m² Grundstücksfläche für eingeschossig bebaubare Wohnbaugrundstücke. Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben.
Dieser beträgt
- bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 70% des Beitrags
- bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 30% des Beitrags
- bei einem nur teilweise gebotenen Anschluss für Niederschlagswasser 15%.
Ortsrecht
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Beckum (Entwässerungssatzung) vom 17.12.2008 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Beckum vom 17.12.2008
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) Zuständige Organisationseinheit
- Städtischer Abwasserbetrieb Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christian Denda
Tel: 02521 29-6607
E-Mail: denda.c@beckum.de
Kanalanschlussbeiträge Die Stadt Beckum erhebt einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag, um die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage zu decken. Der Kanalanschlussbeitrag wird von jedem Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt werden kann und die Möglichkeit besteht, an die Kanalisation anzuschliessen.
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit. Der Beitrag richtet sich nach der Größe des Grundstücks und dessen baulicher Ausnutzbarkeit. Diese wird gemessen an der Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.
Der Beitragssatz beträgt zurzeit 4,55 €/m² Grundstücksfläche für eingeschossig bebaubare Wohnbaugrundstücke. Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben.
Dieser beträgt
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Beckum (Entwässerungssatzung) vom 17.12.2008
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Beckum vom 17.12.2008
§ 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1176/show
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit. Der Beitrag richtet sich nach der Größe des Grundstücks und dessen baulicher Ausnutzbarkeit. Diese wird gemessen an der Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.
Der Beitragssatz beträgt zurzeit 4,55 €/m² Grundstücksfläche für eingeschossig bebaubare Wohnbaugrundstücke. Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben.
Dieser beträgt
- bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 70% des Beitrags
- bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 30% des Beitrags
- bei einem nur teilweise gebotenen Anschluss für Niederschlagswasser 15%.
Ortsrecht
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Beckum (Entwässerungssatzung) vom 17.12.2008 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Beckum vom 17.12.2008
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1176/show Städtischer Abwasserbetrieb Beckum
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-8320
Herr
Christian
Denda
245 (Rathaus Beckum, 2. Obergeschoss)
02521 29-6607
denda.c@beckum.de