BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
  1. alkoholfreie Getränke
  2. unentgeltliche Kostproben
  3. zubereitete Speisen oder
  4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht.


Rechtsgrundlagen allgemein

§ 2 Gaststättengesetz (GastG)

Unterlagen

  • Unterlagen des Objektes
Bringen Sie bitte die Unterlagen zum Gebäude mit, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan und Grundrisszeichnung.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro beantragen oder beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach Infektionsschutzgesetz

Kosten

Die Gebühren betragen 400 bis 3000 € für eine endgültige Erlaubnis.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe der Gaststätte. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zuständige Organisationseinheit

Gaststättenerlaubnis Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
  1. alkoholfreie Getränke
  2. unentgeltliche Kostproben
  3. zubereitete Speisen oder
  4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht.


Rechtsgrundlagen allgemein

§ 2 Gaststättengesetz (GastG)
  • Unterlagen des Objektes
Bringen Sie bitte die Unterlagen zum Gebäude mit, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan und Grundrisszeichnung.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro beantragen oder beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach Infektionsschutzgesetz
Die Gebühren betragen 400 bis 3000 € für eine endgültige Erlaubnis.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe der Gaststätte. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gaststättengewerbe https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1173/show
Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3201
Fax 02521 2955-3201