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Feuerwehr

Im Notfall 112

Die Feuerwehr der Stadt Beckum bietet Ihnen rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr ihre Dienste an. In einem Notfall leisten wir schnelle und qualifizierte Hilfe.

Eher selten brennt es in der heutigen Zeit, oft glimmt oder schwelt es nur.
Die großen Brände, der ursprüngliche Grund für die Entstehung von Feuerwehren,  sind selten geworden und nur noch ein kleiner Teil des täglichen Einsatzgeschehens.
Sollte es trotzdem einmal zu einem Brandausbruch kommen, stehen die Feuerwehrmänner und -frauen des „Abwehrenden Brandschutzes“ bereit, um schnellstmöglich Personen aus dem Gefahrenbereich zu retten, eine weitere Brandausbreitung zu verhindern oder sonstige Gefahren zu bekämpfen oder abzuwenden.

Neben der Brandbekämpfung leistet der „Abwehrende Brandschutz“ auch Einsätze im Rahmen der technischen Hilfeleistung der unterschiedlichsten Art.  So wird die Feuerwehr zur Menschen- und Tierrettung, bei Verkehrsunfällen und Ölunfällen, Türöffnungen bei Notfallverdacht, Wasserschäden und vielem anderen gerufen, wo der Bürger sich nicht mehr zu helfen weiß.

Eine Sondereinsatzgruppe der Feuerwehr Beckum wird bei Unfällen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern eingesetzt.


Rechtsgrundlagen allgemein

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung  (FSHG) vom 10.02.1998

Kosten

Die Einsätze der Feuerwehr sind bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich.
Hier kann Ersatz der Kosten aufgrund des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung  (FSHG) vom 10.02.1998 verlangt werden.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Feuerwehr Im Notfall 112

Die Feuerwehr der Stadt Beckum bietet Ihnen rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr ihre Dienste an. In einem Notfall leisten wir schnelle und qualifizierte Hilfe.

Eher selten brennt es in der heutigen Zeit, oft glimmt oder schwelt es nur.
Die großen Brände, der ursprüngliche Grund für die Entstehung von Feuerwehren,  sind selten geworden und nur noch ein kleiner Teil des täglichen Einsatzgeschehens.
Sollte es trotzdem einmal zu einem Brandausbruch kommen, stehen die Feuerwehrmänner und -frauen des „Abwehrenden Brandschutzes“ bereit, um schnellstmöglich Personen aus dem Gefahrenbereich zu retten, eine weitere Brandausbreitung zu verhindern oder sonstige Gefahren zu bekämpfen oder abzuwenden.

Neben der Brandbekämpfung leistet der „Abwehrende Brandschutz“ auch Einsätze im Rahmen der technischen Hilfeleistung der unterschiedlichsten Art.  So wird die Feuerwehr zur Menschen- und Tierrettung, bei Verkehrsunfällen und Ölunfällen, Türöffnungen bei Notfallverdacht, Wasserschäden und vielem anderen gerufen, wo der Bürger sich nicht mehr zu helfen weiß.

Eine Sondereinsatzgruppe der Feuerwehr Beckum wird bei Unfällen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern eingesetzt.


Rechtsgrundlagen allgemein

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung  (FSHG) vom 10.02.1998
Die Einsätze der Feuerwehr sind bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich.
Hier kann Ersatz der Kosten aufgrund des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung  (FSHG) vom 10.02.1998 verlangt werden.
Notruf Feuer https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1156/show
Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
Münsterweg 11 59269 Beckum
Telefon 02521 9389-0
Fax 02521 9389-40

Herr

Marcus

Scheele

Fachdienstleitung

119 (Feuer- und Rettungswache, 1. Obergeschoss)

02521 9389-10
scheele@beckum.de

Frau

Edisa

Korkmazer

20 (Feuer- und Rettungswache, Erdgeschoss)

02521 9389-43
korkmazer@beckum.de

Herr

Stephan

Loddenkemper-Löhken

02521 938949
loddenkemper@beckum.de