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Hundeanmeldung
Falls Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, müssen Sie diesen bei der Stadt anmelden.
Nach Anmeldung wird Ihnen der Bescheid über die Hundesteuer zugeschickt.
Die unterschriebene Anmeldung können Sie per Fax an 02521 2955-2132 oder per E-Mail an lillemannstoens@beckum.de senden.
Sie können die Anmeldung auch persönlich in den städtischen Bürgerbüros erledigen.
Für die Haltung von so genannten"gefährlichen Hunden" und für Hunde bestimmter Rassen besteht eine Anzeige- und Mitteilungspflicht. Einzelheiten regelt das Landeshundegesetz.
Die Erlaubnis für die Haltung der oben genannten Hunde wird nach Prüfung des Einzelfalls durch die Stadt erteilt.
Hinweis finden Sie unter dem Stichwort "Hundehaltung".
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist der Fachdienst Recht und Ordnung.
Da die Hundeanmeldung im Hause weiter geleitet wird, brauchen Sie nichts veranlassen.
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Kosten
Die Anmeldung kleiner Hunde ist gebührenfrei.
Für die Anmeldung großer Hunde (Widerristhöhe über 40 cm oder Gewicht über 20 Kilogramm) fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
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Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Stadtkasse und Steuern
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: stadtkasseundsteuern@beckum.de
- Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: rechtundordnung@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Diana Lillemannstöns
Tel: 02521 29-2132
E-Mail: lillemannstoens@beckum.de
Falls Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, müssen Sie diesen bei der Stadt anmelden.
Nach Anmeldung wird Ihnen der Bescheid über die Hundesteuer zugeschickt.
Die unterschriebene Anmeldung können Sie per Fax an 02521 2955-2132 oder per E-Mail an lillemannstoens@beckum.de senden.
Sie können die Anmeldung auch persönlich in den städtischen Bürgerbüros erledigen.
Für die Haltung von so genannten"gefährlichen Hunden" und für Hunde bestimmter Rassen besteht eine Anzeige- und Mitteilungspflicht. Einzelheiten regelt das Landeshundegesetz.
Die Erlaubnis für die Haltung der oben genannten Hunde wird nach Prüfung des Einzelfalls durch die Stadt erteilt.
Hinweis finden Sie unter dem Stichwort "Hundehaltung".
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist der Fachdienst Recht und Ordnung.
Da die Hundeanmeldung im Hause weiter geleitet wird, brauchen Sie nichts veranlassen.
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Anmeldung kleiner Hunde ist gebührenfrei.
Für die Anmeldung großer Hunde (Widerristhöhe über 40 cm oder Gewicht über 20 Kilogramm) fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
Frau
Diana
Lillemannstöns
16 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
Frau
Diana
Lillemannstöns
16 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
Frau
Diana
Lillemannstöns
16 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
Frau
Diana
Lillemannstöns
16 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)