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Namensänderung

Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann der Vor- oder Nachname einer Person geändert werden.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.

Rechtsgrundlagen allgemein

Namensänderungsgesetz

Unterlagen

  • Nachweise der aktuellen Namensführung sowie ein persönlich ausgefüllter Namensänderungsantrag

Kosten

  • Von Fall zu Fall verschieden, da einkommensabhängig

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Namensänderung Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann der Vor- oder Nachname einer Person geändert werden.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.

Rechtsgrundlagen allgemein

Namensänderungsgesetz
  • Nachweise der aktuellen Namensführung sowie ein persönlich ausgefüllter Namensänderungsantrag
  • Von Fall zu Fall verschieden, da einkommensabhängig
Vornamenänderung, Nachnamenänderung, Namen https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1149/show
Standesamt
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3310
Fax 02521 2955-3310

Frau

Kornelia

Jürgens-Bohmert

3 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)

02521 29-3312
juergens@beckum.de

Frau

Rita

Ahlmer

5 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)

02521 29-3310
ahlmer.r@beckum.de

Frau

Vahide

Schütz

4 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)

02521 29-3311
schuetz@beckum.de