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Namensänderung
Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann der Vor- oder Nachname einer Person geändert werden.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
NamensänderungsgesetzUnterlagen
- Nachweise der aktuellen Namensführung sowie ein persönlich ausgefüllter Namensänderungsantrag
Kosten
- Von Fall zu Fall verschieden, da einkommensabhängig
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: standesamt@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rita Ahlmer
Tel: 02521 29-3310
E-Mail: ahlmer.r@beckum.de
- Frau Vahide Schütz
Tel: 02521 29-3311
E-Mail: schuetz@beckum.de
Namensänderung Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann der Vor- oder Nachname einer Person geändert werden.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
Namensänderungsgesetz- Nachweise der aktuellen Namensführung sowie ein persönlich ausgefüllter Namensänderungsantrag
- Von Fall zu Fall verschieden, da einkommensabhängig
Standesamt
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3310
Fax 02521 2955-3310
Frau
Rita
Ahlmer
5 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
02521 29-3310
ahlmer.r@beckum.de
Frau
Vahide
Schütz
02521 29-3311
schuetz@beckum.de