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Sportstättenbelegung

Die Stadt Beckum unterhält städtische Sport- und Turnhallen sowie Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) – nachfolgend Sportanlagen genannt.

Die Sportanlagen stehen den Beckumer Schulen, Sportvereinen- und verbänden, Weiterbildungseinrichtungen sowie sonstigen Sportgruppen zur regelmäßigen sportlichen Nutzung zur Verfügung.

Den aktuellen Belegungsplan mit einer Übersicht der Sportanlagen finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich. 

Die Nutzung ist schriftlich bei der Stadt Beckum zu beantragen. 

Hierfür verwenden Sie bitte den bereitgestellten Nutzungsantrag und senden diesen vollständig ausgefüllt möglichst per E-Mail an die Stadt Beckum. Die E-Mail-Adresse ist sport@beckum.de 

Alternativ senden Sie das Formular per Post an: Stadt Beckum, Fachdienst Schule und Sport, Postfach 1863, 59248 Beckum.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die Bereitstellung und Nutzung der städtischen Sport- und Turnhallen sowie der Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) erfolgt nach der Satzung der Stadt Beckum über die Nutzung der städtischen Sportanlagen und die Erhebung von Nutzungsgebühren vom 05.06.2019.
  • Nutzungsanträge sind mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Nutzungsbeginn zu stellen.
  • Anträge auf vorrangige Berücksichtigung für zum Beispiel überregionale Veranstaltungen, Meisterschaftsspiele oder Turniere müssen der Stadt Beckum 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen.
  • Sollte die Nutzung für mehrere Sportanlagen beantragt werden, füllen Sie bitte pro Sportanlage einen Antrag aus.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei teilbaren Hallen ist anzugeben, wie viele Hallenteile (z. B. 1/3) benötigt werden.
  • Fußballsportvereine, die Außensportanlagen beantragen, geben bitte nicht nur die benötigten Zeiten (z.B. donnerstags, 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr), sondern auch die jeweiligen Mannschaften an, also pro Mannschaft die benötigte Trainingszeit (z. B. B-Jugend, donnerstags, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr; A-Jugend, donnerstags, 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr etc.).
  • Die Vergabe von Nutzungszeiten der beiden Sporthallen des Berufskollegs des Kreises Warendorf durch die Stadt Beckum erstreckt sich auf die Zeit von montags bis freitags jeweils 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie für die Turnhalle der Astrid-Lindgren-Schule auf die Zeit von montags bis freitags 16:15 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Vergabe von Hallenzeiten bei Einzelveranstaltungen an Wochenenden übernimmt der Kreis Warendorf (E-Mail: nicole.franzke@kreis-warendorf.de).

Die Turn-/Sporthallen sind in den Schulferien grundsätzlich geschlossen. Sie schließen nach dem Schulunterricht am letzten Schultag vor den Ferien und öffnen wieder am ersten Schultag nach den Ferien.

Eine private Nutzung der Sporthallen für einzelne Veranstaltungen ist nicht möglich.

Sportstättenbelegung

Die Stadt Beckum unterhält städtische Sport- und Turnhallen sowie Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) – nachfolgend Sportanlagen genannt.

Die Sportanlagen stehen den Beckumer Schulen, Sportvereinen- und verbänden, Weiterbildungseinrichtungen sowie sonstigen Sportgruppen zur regelmäßigen sportlichen Nutzung zur Verfügung.

Den aktuellen Belegungsplan mit einer Übersicht der Sportanlagen finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich. 

Die Nutzung ist schriftlich bei der Stadt Beckum zu beantragen. 

Hierfür verwenden Sie bitte den bereitgestellten Nutzungsantrag und senden diesen vollständig ausgefüllt möglichst per E-Mail an die Stadt Beckum. Die E-Mail-Adresse ist sport@beckum.de 

Alternativ senden Sie das Formular per Post an: Stadt Beckum, Fachdienst Schule und Sport, Postfach 1863, 59248 Beckum.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die Bereitstellung und Nutzung der städtischen Sport- und Turnhallen sowie der Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) erfolgt nach der Satzung der Stadt Beckum über die Nutzung der städtischen Sportanlagen und die Erhebung von Nutzungsgebühren vom 05.06.2019.
  • Nutzungsanträge sind mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Nutzungsbeginn zu stellen.
  • Anträge auf vorrangige Berücksichtigung für zum Beispiel überregionale Veranstaltungen, Meisterschaftsspiele oder Turniere müssen der Stadt Beckum 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen.
  • Sollte die Nutzung für mehrere Sportanlagen beantragt werden, füllen Sie bitte pro Sportanlage einen Antrag aus.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei teilbaren Hallen ist anzugeben, wie viele Hallenteile (z. B. 1/3) benötigt werden.
  • Fußballsportvereine, die Außensportanlagen beantragen, geben bitte nicht nur die benötigten Zeiten (z.B. donnerstags, 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr), sondern auch die jeweiligen Mannschaften an, also pro Mannschaft die benötigte Trainingszeit (z. B. B-Jugend, donnerstags, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr; A-Jugend, donnerstags, 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr etc.).
  • Die Vergabe von Nutzungszeiten der beiden Sporthallen des Berufskollegs des Kreises Warendorf durch die Stadt Beckum erstreckt sich auf die Zeit von montags bis freitags jeweils 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie für die Turnhalle der Astrid-Lindgren-Schule auf die Zeit von montags bis freitags 16:15 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Vergabe von Hallenzeiten bei Einzelveranstaltungen an Wochenenden übernimmt der Kreis Warendorf (E-Mail: nicole.franzke@kreis-warendorf.de).

Die Turn-/Sporthallen sind in den Schulferien grundsätzlich geschlossen. Sie schließen nach dem Schulunterricht am letzten Schultag vor den Ferien und öffnen wieder am ersten Schultag nach den Ferien.

Eine private Nutzung der Sporthallen für einzelne Veranstaltungen ist nicht möglich.

Turnhallenbelegung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1148/show
Fachdienst Schule und Sport
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-4001
Fax 02521 2955-4001

Frau

Stefanie

Knöbel

202 (Verwaltungsgebäude Elisabethstraße 2)

02521 29-4011
sport@beckum.de