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Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - Unterlagen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: rechtundordnung@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Knauer-Laukötter
Tel: 02521 29-3207
E-Mail: knauer-laukoetter@beckum.de
Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung. Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt. https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1141/show
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung. Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt. https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1141/show Fachdienst Recht und Ordnung
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3201
Fax 02521 2955-3201
Frau
Knauer-Laukötter
24 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
02521 29-3207
knauer-laukoetter@beckum.de