Führerschein - Verlängerung der Klasse C und CE
Die Gültigkeit von Lkw-Fahrerlaubnissen ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängert werden: C, CE, C1, C1E und die Fahrerlaubnisauflage CE79.
Die neuen EU-Führerscheine mit diesen Klassen erlöschen ab dem 50. Lebensjahr, können aber um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist – etwa vier Wochen vorher – persönlich gestellt werden.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- bisheriger Führerschein
- augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
Hinweis für Berufskraftfahrer: Falls die Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt wird, ist außerdem die Vorlage eines Nachweises über die absolvierte Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) beziehungsweise ein Nachweis über die Grundqualifikation (BKrFQG) erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
Kosten
45,50 Euro