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Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland stirbt, so kann der Todesfall in Deutschland nachbeurkundet werden, um eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötigten, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland 21,00 Euro

Sterbeurkunde 10,00 Euro