Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
Durch die Nachbeurkundung wird eine im Ausland erfolgte Geburt in das deutsche Geburtenregister eingetragen.
Nach erfolgreicher Eintragung können Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden künftig direkt beim Standesamt Beckum ausgestellt werden. Die wiederholte Vorlage der ausländischen Geburtsurkunde ist in vielen Fällen nicht mehr erforderlich.
Für die Antragstellung ist maßgeblich, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ob die deutsche Staatsangehörigkeit bereits bei der Geburt vorlag, ist hierfür unerheblich. Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet.
Der Antrag ist grundsätzlich von der betroffenen Person selbst zu stellen. Handelt es sich um ein minderjähriges Kind, erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Nachbeurkundung der Geburt im Ausland 40,00 Euro
Geburtsurkunde 10,00 Euro