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Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, ist ein Leichenpass erforderlich. Zur Ausstellung des Leichenpasses können Sie das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beauftragen. 

Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail 

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.