BIS: Suche und Detail

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Vor- und Familiennamen dem deutschen Sprachgebrauch anzupassen, sowie den Vatersnamen abzulegen.

Die Erklärung ist nur einmal möglich. 

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Erklärung erfolgt gebührenfrei.