Namenserklärung gem. § 94 BVFG von Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Vor- und Familiennamen dem deutschen Sprachgebrauch anzupassen, sowie den Vatersnamen abzulegen.
Die Erklärung ist nur einmal möglich.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Erklärung erfolgt gebührenfrei.