Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern
Beim Standesamt können Sie unter anderem folgende namensrechtliche Erklärungen zum Ehenamen abgeben:
- Bestimmung eines Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens,
- Bestimmung eines gemeinsamen Doppelnamens (mit oder ohne Bindestrich),
- Hinzufügung eines Namens zum Familiennamen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft,
- Widerruf eines hinzugefügten Namens,
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft.
Bei Eheschließungen vor dem 01.05.2025:
- Widerruf eines Ehenamens,
- Neubestimmung eines gemeinsamen Doppelnamens (mit oder ohne Bindestrich).
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail
Rechtsgrundlagen
Kosten
Bestimmung eines Ehenamens im Rahmen der Eheschließung: gebührenfrei
Nachträgliche Namensänderung: 21,00 €
Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €