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Beim Standesamt können Sie unter anderem folgende namensrechtliche Erklärungen zum Ehenamen abgeben:

  • Bestimmung eines Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens,
  • Bestimmung eines gemeinsamen Doppelnamens (mit oder ohne Bindestrich),
  • Hinzufügung eines Namens zum Familiennamen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft,
  • Widerruf eines hinzugefügten Namens,
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Bei Eheschließungen vor dem 01.05.2025: 

  • Widerruf eines Ehenamens, 
  • Neubestimmung eines gemeinsamen Doppelnamens (mit oder ohne Bindestrich). 

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail

Rechtsgrundlagen

Kosten

Bestimmung eines Ehenamens im Rahmen der Eheschließung: gebührenfrei

Nachträgliche Namensänderung: 21,00 €

Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €