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Die Stadt Beckum betreibt Gebäude, Räume und Außenanlagen als öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 8 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtungen finden vorrangig Verwendung für widmungsgemäße Zwecke. Über den eigentlichen Widmungszweck hinaus stehen die öffentlichen Einrichtungen für nicht-kommerzielle kulturelle, soziale, gesellschaftliche, sportliche, kirchliche, religiöse, politische und weitere, im öffentlichen Interesse stehende Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinie 7/00 zur Verfügung.