Selbstbestimmung - Geschlechtseintrag und Vornamen bestimmen
Am 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten.
Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht übereinstimmt, können gegenüber dem Standesamt erklären, dass der bisherige Geschlechtseintrag geändert oder gestrichen werden soll. Gleichzeitig können neue Vornamen bestimmt werden.
Der Ablauf ist gesetzlich in zwei getrennte Schritte unterteilt.
Schritt 1: Anmeldung der beabsichtigten Änderung
Zunächst muss die geplante Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt angemeldet werden, bei dem später auch die eigentliche Erklärung abgegeben werden soll.
Die Anmeldung kann erfolgen:
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persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder
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schriftlich.
Zwischen der Anmeldung und der späteren Erklärung muss ein Zeitraum von mindestens drei Monaten liegen.
Wichtig: Wird die eigentliche Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben, verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Schritt 2: Abgabe der Erklärung
Die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann frühestens drei Monate nach der Anmeldung abgegeben werden.
Die Erklärung muss persönlich bei dem Standesamt erfolgen, bei dem zuvor die Anmeldung eingereicht wurde. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Wann wird die Änderung wirksam?
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie vom zuständigen Geburtsstandesamt entgegengenommen wurde.
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Wurde die betroffene Person in Beckum geboren, tritt die Änderung in der Regel unmittelbar mit der Erklärung ein.
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Befindet sich das Geburtenregister bei einem anderen Standesamt, wird die Änderung erst wirksam, wenn die Erklärung dort eingegangen ist.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt. E-Mail
Rechtsgrundlagen
Kosten
15,00 Euro für die Anmeldung der Erklärung
30,00 Euro für die Erklärung