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Für blinde und sehbehinderte Menschen stellt das Bürgerbüro Braille-Aufkleber mit dem Braille-Zeichen „ad“ zur Verfügung. Das Zeichen steht für Ausweisdokument im Scheckkartenformat und erleichtert das Erkennen der Dokumente.

Die Braille-Aufkleber können formlos bei der Beantragung eines Personalausweises beantragt werden. Für bereits ausgestellte und noch gültige Ausweisdokumente ist die Beantragung auch möglich.

Die Braille-Aufkleber können für folgende Dokumente verwendet werden:

  • Personalausweis

  • elektronischer Aufenthaltstitel

  • eID-Karte