Das Standesamt Beckum führt in seinem Zuständigkeitsbereich folgende Personenstandsregister:

Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister. Eheurkunden dienen zur Beurkundung der Eheschließung. Begründete gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet.
Das Geburten- und das Sterberegister dient der Beurkundung der Geburten- bzw. Sterbefälle.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also im Standesamt des Geburts- bzw. Sterbeortes.
Eine Eheurkunde (auch mit Auflösungsvermerk z.B. nach rechtskräftiger Scheidung) erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat. Eine Lebenspartnerschaftsurkunde (auch mit Aufhebungsvermerk) bekommen Sie an dem Standesamt, wo die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.

Welche Personenstandsurkunde können Sie beim Standesamt Beckum bekommen ?

  •     Geburtsurkunde (z. B. für Bewerbungszwecke)
  •     beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder aus dem Eheregister (z. B. als Nachweis
        einer Adoption, der Geburtszeit oder zur Vorlage bei der Anmeldung
        einer Eheschließung)
  •     Eheurkunde (z. B. mit Auflösungsvermerk nach Tod oder Scheidung zur
        Vorlage bei der Anmeldung einer Eheschließung)
  •     Sterbeurkunde (z. B. zur Vorlage beim Nachlassgericht)
  •     Mehrsprachige Personenstandsurkunde (z. B. für eine Heirat im
        Ausland oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses, da
        keine Übersetzung nötig)
  •     Lebenspartnerschaftsurkunde (z.B. zur Vorlage bei einer Behörde) 

Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister, die älter als 80 Jahre sind, Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind und Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind, werden nicht mehr weiter fortgeführt, daher können aus diesen Registern keine Urkunden erstellt werden.
Diese Register sind Archivgut und werden beim Kreisarchiv Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, geführt.
Bei Fragen und zwecks Terminabsprache z.B. bei Ahnenforschung wenden Sie sich gern an das Kreisarchiv in Warendorf; auch zu finden unter dem Link: www.kreis-warendorf.de

Aufgrund der Gebührensatzung der Stadt Beckum wird für eine Abschrift aus dem Register, das zum Archivgut gehört, jedoch noch nicht an das Kreisarchiv übergeben werden konnte, je Seite 3,75 Euro fällig.

Zu Ihrer Information sind die Standesamtsbezeichnungen von früher und heute aufgelistet:

  • 1874 bis 30.06.1969  Standesamt Beckum-Stadt, jetzt Standesamt Beckum
  • 1874 bis 30.06.1969  Standesamt Beckum-Land, jetzt Standesamt Beckum
  • 1900 bis 31.12.1974  Standesamt Neubeckum, jetzt Standesamt Beckum
  • 01.07.1969 bis 31.12.1974  Standesamt Beckum/Westfalen, jetzt Standesamt Beckum
  • Ab 01.01.1975  Standesamt Beckum


Urkunden und Auskünfte können nur die Personen bekommen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Werden Urkunden persönlich im Standesamt bestellt, weisen Sie die Berechtigung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nach.
Wenn Sie nicht zum Standesamt Beckum kommen möchten oder können, um die Urkunde persönlich oder mit schriftlicher Bevollmächtigung abzuholen, können Sie auch jede Urkunde schriftlich oder per E-Mail standesamt@beckum.de beim Standesamt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum anfordern.
Bitte teilen Sie uns bei der Urkundenanforderung Ihre Telefonummer mit.

Für die Bereitstellung von Urkunden per Post oder E-Mail benötigen wir zur Überprüfung Ihrer Berechtigung eine Ablichtung ihres Personalausweises oder Identitätsnachweises.

Die bestellten Urkunden werden Ihnen unverzüglich zugesandt.
Für die fällige Gebühr erhalten Sie eine Rechnung.


Rechtsgrundlagen allgemein

Personenstandsgesetz, Allgemeine Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Kosten

Jede Personenstandsurkunde, beglaubigte Abschrift oder jeder Registerauszug ist in Höhe von 10 Euro gebührenpflichtig.
Ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, kostet die Hälfte der Gebühr, demnach 5 Euro.

Hinweis:
Für Rentenzwecke bestellte Urkunden sind gebührenfrei und werden für diesen Zweck entsprechend ausgewiesen.
Bitte weisen Sie bei der Bestellung nach, dass Sie die Urkunden für Rentenzwecke benötigen.
Für die Auskunft über die Geburtszeit wird eine Gebühr von 6 Euro fällig, für die Bescheinigung über eine Namensänderung 9 Euro.