Für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Stadt Beckum Erschließungsbeiträge.
Die Stadt Beckum trägt 10 % der Kosten. Die übrigen Kosten werden auf die Eigentümer oder Erbbauberechtigten verteilt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage baulich oder gewerblich nutzbar gemacht werden.
Die Höhe des individuellen Beitrages für Wohnbaugrundstücke richtet sich nach der Größe und der baulichen Ausnutzbarkeit jedes einzelnen Grundstücks. Die bauliche Ausnutzbarkeit wird bemessen an der Anzahl der Vollgeschosse.
Liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ist die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse maßgeblich und außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Wird ein Wohnbaugrundstück von mehr als einer Erschließungsanlage erschlossen, muss für jede Anlage ein Erschließungsbeitrag bezahlt werden. Dabei verringert sich für jede Beitragsberechnung die zu berücksichtigende Grundstücksfläche auf jeweils 2/3 der Fläche.
Die Beitragspflicht entsteht, wenn die Erschließungsanlage fertiggestellt und und gewidmet - also "öffentlich"- ist.
Die Stadt Beckum hat verschiedene Möglichkeiten, den Erschließungsbeitrag anzufordern:

  • Bevor die Beitragspflicht entsteht, kann die Stadt den Grundstückseigentümern einen Ablösevertrag anbieten oder einen Vorausleistungsbescheid zuschicken.
  • Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, und kein Ablösevertrag geschlossen wurde, ist die Stadt verpflichtet, den Erschließungsbeitrag durch einen endgültigen Bescheid anzufordern.


Ablösevertrag

Die Stadt Beckum kalkuliert die voraussichtlich entstehenden Kosten für die neue Erschließungsanlage und setzt danach einen festen Betrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche fest. Diese Möglichkeit bietet sowohl den Grundstückseigentümern als auch der Stadt Beckum Vorteile:
  • Für die Baufinanzierung kann ein fester Betrag eingeplant werden.
  • Der Ablösevertrag ersetzt die endgültige Abrechnung durch Bescheid. Es kann von der Stadt Beckum also kein höherer Betrag durch einen Bescheid nachgefordert werden.
  • Die Stadt Beckum kann die Kosten der Erschließungsanlage zu einem frühen Zeitpunkt refinanzieren.


Vorausleistungsbescheid

Eine Vorausleistung ist nur eine Anzahlung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag. Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, wird ein endgültiger Bescheid erlassen, auf den dann die Vorausleistung angerechnet wird.


Ortsrecht

Satzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der zz. geltenden Fassung


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 127 ff Baugesetzbuch

Erschließungsbeiträge Für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Stadt Beckum Erschließungsbeiträge.
Die Stadt Beckum trägt 10 % der Kosten. Die übrigen Kosten werden auf die Eigentümer oder Erbbauberechtigten verteilt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage baulich oder gewerblich nutzbar gemacht werden.
Die Höhe des individuellen Beitrages für Wohnbaugrundstücke richtet sich nach der Größe und der baulichen Ausnutzbarkeit jedes einzelnen Grundstücks. Die bauliche Ausnutzbarkeit wird bemessen an der Anzahl der Vollgeschosse.
Liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ist die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse maßgeblich und außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Wird ein Wohnbaugrundstück von mehr als einer Erschließungsanlage erschlossen, muss für jede Anlage ein Erschließungsbeitrag bezahlt werden. Dabei verringert sich für jede Beitragsberechnung die zu berücksichtigende Grundstücksfläche auf jeweils 2/3 der Fläche.
Die Beitragspflicht entsteht, wenn die Erschließungsanlage fertiggestellt und und gewidmet - also "öffentlich"- ist.
Die Stadt Beckum hat verschiedene Möglichkeiten, den Erschließungsbeitrag anzufordern:
  • Bevor die Beitragspflicht entsteht, kann die Stadt den Grundstückseigentümern einen Ablösevertrag anbieten oder einen Vorausleistungsbescheid zuschicken.
  • Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, und kein Ablösevertrag geschlossen wurde, ist die Stadt verpflichtet, den Erschließungsbeitrag durch einen endgültigen Bescheid anzufordern.


Ablösevertrag

Die Stadt Beckum kalkuliert die voraussichtlich entstehenden Kosten für die neue Erschließungsanlage und setzt danach einen festen Betrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche fest. Diese Möglichkeit bietet sowohl den Grundstückseigentümern als auch der Stadt Beckum Vorteile:
  • Für die Baufinanzierung kann ein fester Betrag eingeplant werden.
  • Der Ablösevertrag ersetzt die endgültige Abrechnung durch Bescheid. Es kann von der Stadt Beckum also kein höherer Betrag durch einen Bescheid nachgefordert werden.
  • Die Stadt Beckum kann die Kosten der Erschließungsanlage zu einem frühen Zeitpunkt refinanzieren.


Vorausleistungsbescheid

Eine Vorausleistung ist nur eine Anzahlung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag. Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, wird ein endgültiger Bescheid erlassen, auf den dann die Vorausleistung angerechnet wird.


Ortsrecht

Satzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der zz. geltenden Fassung


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 127 ff Baugesetzbuch
https://serviceportal.beckum.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1712/show