Mit der Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer wird der Hund registriert und erhält eine Steuermarke, die das Tier ständig bei sich tragen muss. Positiver Nebeneffekt: ausgerissene Vierbeiner können anhand der Steuermarke leichter einem Hundehalter zugeordnet und anschließend schneller zum "Frauchen" oder "Herrchen" zurückgebracht werden.

Bei Verlust der Hundesteuermarke  setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit dem Fachdienst Stadtkasse und Steuern in Verbindung.
Um Ihnen eine Ersatzhundemarke zuschicken zu können, überweisen Sie bitte die Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,70 Euro auf eines der nachfolgenden Konten:

 

Sparkasse Münsterland Ost

IBAN DE98 4005 0150 0001 0058 34

BIC WELA DED1 MST

 

Volksbank Beckum-Lippstadt eG

IBAN DE91 4166 0124 0100 7212 00

BIC GENO DEM1 LPS

 

Volksbank im Münsterland eG

IBAN DE58 4036 1906 7300 7692 00

BIC GENO DEM1 IBB

 


Ortsrecht

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Beckum in der jeweils gültigen Fassung

Kosten

Die Gebühr für den Ersatz einer verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke beträgt je Marke 4,40 EUR.