Einzugsermächtigung
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Kindergartenbeiträge) an die Stadt Beckum können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Abbuchungen können von jedem Bank- bzw. Postgirokonto erfolgen. Sie können die Einzugsermächtigung für alle Arten von Zahlungen erteilen oder auf bestimmte Steuern/Abgaben begrenzen.
Ihre Vorteile:
- kein Ausfüllen von Überweisungen
- keine Terminüberwachung
- kein Risiko; Sie können den belasteten Betrag innerhalb von 8 Wochen durch Ihre Bank zurückbuchen lassen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Abbuchung zu Unrecht erfolgte
- keine zeitraubenden Wege zu Ihrer Bank
- kein Ärger über Säumniszuschläge, Mahn- und Vollstreckungsgebühren.
Bitte füllen Sie den hinterlegten Vordruck aus und senden ihn unterschrieben per Post zurück an:
Stadt Beckum, Fachdienst Stadtkasse und Steuern, Weststraße 46, 59269 Beckum