Führerschein EU-Kartenumtausch
Sie möchten Ihren alten Führerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen?
Der neue Führerschein kann im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Beckum beantragt werden.
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer besitzen noch graue oder rosafarbene Papierführerscheine. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Diese müssen rechtzeitig durch den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum sind von der Umtauschaktion betroffen. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Jan. 2033 |
1953 - 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 - 1964 | 19. Jan. 2023 |
1965 - 1970 | 19. Jan. 2024 |
1971 oder später | 19. Jan. 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19. Jan. 2026 |
2002 - 2004 | 19. Jan. 2027 |
2005 - 2007 | 19. Jan 2028 |
2008 | 19. Jan. 2029 |
2009 | 19. Jan. 2030 |
2010 | 19. Jan. 2031 |
2011 | 19. Jan. 2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19. Jan. 2033 |
Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
- aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Kosten
30,20 Euro