Reisepass (vorläufiger)
Benötigen Sie dringend einen Reisepass und reicht die Zeit bis zur Auslieferung eines Expresspasses (im Normalfall 72 Stunden nach Antragstellung) nicht mehr aus, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Sie müssen persönlich mit einem Ausweisdokument oder mit einer Geburtsurkunde vorbeikommen. Bei der Beantragung von Dokumenten für Kinder, müssen die Kinder auch persönlich bei der Beantragung dabei sein.
Er wird jedoch nur ausgestellt, wenn die Ausstellungsdauer des Express-Reisepasses nachweislich zu lange dauert. Man benötigt hierfür verbindliche Reiseunterlagen, dann bekommt man den vorläufigen Reisepass direkt zum Mitnehmen ausgestellt.
Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass eignet sich nicht für die Einreise in alle Länder!
Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die digitalen Passfotos können ab Mai 2025 direkt bei einem Berufsfotografen oder in den Bürgerbüros gemacht werden. Ausgedruckte Passbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr angenommen. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.
Erforderliche Unterlagen
- Alter Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese schon abgelaufen sind
- Sollten Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
- Ein aktuelles digitales Passbild vorgelegt durch einen QR-Code, diese digitalen Passbilder können nur noch beim Fotografen oder direkt in den Bürgerbüros erstellt werden
- Einversändniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Personen unter 16 Jahren
- Sollte eine ausländische Staatsangehörigkeit verloren oder erworben worden sein, so müssen Nachweise vorgelegt werden
Kosten
- Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 Euro
- Je aufgenommenes Passbild im Bürgerbüro 6,00 Euro