BIS: Suche und Detail

Wenn Sie dringend ein Personaldokument benötigen, wird Ihnen auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt. Gleichzeitig sollten Sie allerdings auch den endgültigen Bundespersonalausweis beantragen. Bei der Beantragung von Dokumenten für Kinder, müssen die Kinder auch persönlich bei der Beantragung dabei sein.
Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises ist auf maximal drei Monate beschränkt.

Hinweis

Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die digitalen Passfotos können ab Mai 2025 direkt bei einem Berufsfotografen oder im Bürgerbüro gemacht werden. Ausgedruckte Passbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr angenommen. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.


Rechtsgrundlagen allgemein

Personalausweisgesetz NRW Bundespersonalausweisgesetz

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Alter Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese schon abgelaufen sind 
  • Sollten Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
  • Ein aktuelles digitales Passbild vorgelegt durch einen QR-Code, diese digitalen Passbilder können nur noch beim Fotografen oder direkt in den Bürgerbüros erstellt werden
  • Einversändniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Personen unter 16 Jahren 
  • Sollte eine ausländische Staatsangehörigkeit verloren oder erworben worden sein, so müssen Nachweise vorgelegt werden

Kosten

  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
  • Je Passbild im Bürgerbüro erstellt 6,00 Euro