Personalausweis (vorläufiger)
Wenn Sie dringend ein Personaldokument benötigen, wird Ihnen auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt. Gleichzeitig sollten Sie allerdings auch den endgültigen Bundespersonalausweis beantragen. Bei der Beantragung von Dokumenten für Kinder, müssen die Kinder auch persönlich bei der Beantragung dabei sein.
Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises ist auf maximal drei Monate beschränkt.
Hinweis
Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die digitalen Passfotos können ab Mai 2025 direkt bei einem Berufsfotografen oder auf dem Amt gemacht werden. Ausgedruckte Passbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr angenommen. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personalausweisgesetz NRW Bundespersonalausweisgesetz
Unterlagen
- Alter Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese schon abgelaufen sind
- Sollten Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein Jahr ist, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Kosten
- vorläufiger Personalausweis 10 Euro