Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden. Dieser wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro oder Online unter Untersuchungsberechtigungsschein-Online.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei
Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden. Dieser wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro oder Online unter Untersuchungsberechtigungsschein-Online.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei
Jugendschutzuntersuchung https://serviceportal.beckum.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1632/show
Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 2955-3399
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