Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden. Dieser wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro oder Online unter Untersuchungsberechtigungsschein-Online.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei