Meldebescheinigung
Das Bürgerbüro Beckum stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Beckum gemeldet sind.
Für die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung (private Zwecke) wird eine Gebühr von jeweils 9 Euro erhoben.
Einfache Meldebescheinigung
Sie können die einfache Meldebescheinigung unter ONLINE beantragen. Die Bezahlung kann z.Bsp. mit PayPal und auch nur über die Anwendung getätigt werden. Wenn Sie eine gebührenfreie Meldebescheinigung (für eine Behörde) benötigen, dann müssen Sie diese direkt im Bürgerbüro beantragen. Online ist es nicht möglich.
Der Online Antrag kann von Personen gestellt werden, die älter als 16 Jahre alt und in Beckum gemeldet sind.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung
Auf Wunsch können Sie auch eine erweiterte Meldebescheinigung (z.Bsp. Anmeldung Eheschließung) erhalten.
Sie können die erweiterte Meldebescheinigung unter ONLINE beantragen. Die Bezahlung kann z.Bsp. mit PayPal und auch nur über die Anwendung getätigt werden. Wenn Sie eine gebührenfreie Meldebescheinigung (für eine deutsche Behörde) benötigen, dann müssen Sie diese direkt im Bürgerbüro beantragen. Online ist es nicht möglich.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
zusätzlich auf Antrag wählbar
- Frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Geschlecht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- Frühere Anschriften, , gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
- Ehegatte oder Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Gesetzlicher Vertreter
- Personaldokumente
- Lebensnachweis
Hinweise:
Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.
Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Für private Zwecke 9 Euro
- Für behördliche Zwecke, wie z. Bsp. Rentenzwecke, zur Vorlage bei der Familienkasse oder des Arbeitsamtes/ Jobcenters, sind die Meldebescheinigungen gebührenfrei