Ab 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die bereits ausgestellten Dokumente bleiben noch bis zu deren Ablauf gültig. Für Auslandsreisen werden folgende Dokumente, für Kinder jeden Alters (bis zum 24.Lebensjahr), ausgestellt:

  • Personalausweis - mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von 22,80 Euro. Dieser gilt in der Regel innerhalb der Europäischen Union. Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa zwei bis drei Wochen.
  • Reisepass - mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von 37,50 Euro. Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa 8-10  Wochen.

Damit es in der Ferienzeit nicht zu Engpässen kommt, möchten wir Sie jetzt schon darauf hinweisen, dies bei Ihrer Urlaubsplanung für das Jahr 2024 zu berücksichtigen und rechtzeitig die Ausstellung der Ausweisdokumente Ihrer Kinder zu beantragen.

Für Auslandsreisen (Bspw. Niederlande) benötigen Kinder (auch Säuglinge) ein Ausweisdokument.

 

Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der das alleinige Sorgerecht hat. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.

Unterlagen

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch (erhältlich beim Standesamt)
  • Ausweisdokument eines Elternteils
  • Gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht
  • Aktuelles Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (Breite x Höhe)
  • Das Lichtbild muss den Vorschriften der Bundesdruckerei entsprechen. Das Gesicht des Kindes muss auf dem Bild mindestens 32 mm und darf höchstens 38 mm hoch sein. 

 

Das Kind muss für die Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein!