• Sie haben geheiratet und dabei den Namen Ihres Mannes oder Ihrer Frau angenommen?
  • Sie haben eine Lebenspartnerschaft gegründet und den Namen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin angenommen?
  • Sie haben nach einer Scheidung Ihren früheren Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder angenommen?
  • Sie haben aus anderen Gründen Ihren Namen amtlich ändern lassen? Sie sind Umgezogen und Ihre Adresse hat sich somit geändert?
Falls ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist muss auch Straßenverkehrsamt über die  Änderungen informiert werden.
Der Kraftfahrzeugschein muss geändert werden. Die geänderten Daten müssen dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden, damit das Fahrzeugregister aktuell bleibt. Der Kraftfahrzeugschein muss somit gebührenpflichtig im Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt geändert werden.
Wenn bereits eine Änderung auf dem Fahrzeugschein erfolgt ist, dann müssen Sie direkt zum Straßenverkehrsamt.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Kosten

  • Pro geänderter Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)  10,80 Euro
Änderung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Sie haben geheiratet und dabei den Namen Ihres Mannes oder Ihrer Frau angenommen?
  • Sie haben eine Lebenspartnerschaft gegründet und den Namen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin angenommen?
  • Sie haben nach einer Scheidung Ihren früheren Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder angenommen?
  • Sie haben aus anderen Gründen Ihren Namen amtlich ändern lassen? Sie sind Umgezogen und Ihre Adresse hat sich somit geändert?
Falls ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist muss auch Straßenverkehrsamt über die  Änderungen informiert werden.
Der Kraftfahrzeugschein muss geändert werden. Die geänderten Daten müssen dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden, damit das Fahrzeugregister aktuell bleibt. Der Kraftfahrzeugschein muss somit gebührenpflichtig im Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt geändert werden.
Wenn bereits eine Änderung auf dem Fahrzeugschein erfolgt ist, dann müssen Sie direkt zum Straßenverkehrsamt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Pro geänderter Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)  10,80 Euro
https://serviceportal.beckum.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1610/show
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Fax 02521 2955-3333
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