Die Bundespersonalausweise werden für die Dauer von 6 Jahren (Personen unter 24 Jahren) bzw. 10 Jahren (Personen über 24 Jahren) ausgestellt. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert ca. 3 bis 4 Wochen. Sobald der Pin-Brief der Bundesdruckerei bei Ihnen angekommen ist, können Sie Ihren neuen Personalausweis im Bürgerbüro abholen. Personen unter 16 Jahren erhalten keinen Brief von der Bundesdruckerei, da die Online Ausweisfunktion für diesen Personenkreis nicht aktiviert werden kann. In diesem Fall kann unter der Telefonnummer 02521 293333 im Bürgerbüro nachgefragt werden oder Sie nutzen die Online-Statusabfrage.

Der Bundespersonalausweis hat Scheckkartengröße und einen integrierten Chip, auf dem die Daten und das biometrische Passbild gespeichert sind. 
Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Zur Beantragung ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig (siehe Downloads). Die Person muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Bei der Beantragung muss mindestens ein Elternteil oder Sorgeberechtigter anwesend sein. Der Personalausweis wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 
Wenn Sie Ihren Bundespersonalausweis nicht selber abholen können, erteilen Sie Ihrem Vertreter bitte eine spezielle Vollmacht (siehe Formulare). (Wichtig! Sofern der PIN-Brief nicht angekommen ist, so kann sich der Antragsteller des neuen Bundespersonalausweises nicht vertreten lassen.)
Der Vertreter muss sich bei der Abholung des Bundespersonalausweises ausweisen können.

Hinweis:
Bringen Sie zur Abholung des Dokumentes Ihren alten Personalausweis (soweit vorhanden) mit.
Falls Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wurde, geben Sie diesen bitte bei der Abholung zurück.

Online-Statusabfrage

Unter Online-Statusabfrage können Sie den Status Ihres Personalausweises prüfen. Sollte Ihr Dokument noch nicht zur Abholung bereit stehen, besteht die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Jedoch können Sie erst nach Erhalt des PIN-Briefes den Personalausweis abholen.

Verlust des Bundespersonalausweises

Falls Ihnen die Ausweispapiere gestohlen wurden oder Sie diese verloren haben, so erstatten Sie so schnell wie möglich eine Verlustanzeige im Bürgerbüro. Bringen Sie in diesen Fällen für einen neuen Antrag ein Lichtbild aus neuerer Zeit sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Der Antrag auf Ausstellung eines Bundespersonalausweises wird in Ihrem Beisein ausgefüllt. Anschließend müssen Sie den Antrag eigenhändig unterschreiben, so dass eine Vertretung bei der Beantragung nicht möglich ist!

Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass selbst wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, dieses nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrages in der Interpol-Datenbank führt.
Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht. Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.

Personaldokumente zur Eheschließung

Falls Sie anläßlich Ihrer Eheschließung Ihren Namen ändern, besteht die Möglichkeit, rechtzeitig vor dem Termin neue Personalpapiere zu bestellen.
Bitte bringen Sie zur Beantragung der neuen Dokumente eine Bescheinigung des Standesamtes über die zukünftige Namensführung mit. Frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung kann ein Bundespersonalausweis und/oder ein Reisepass mit der Bescheinigung über die künftige Namensführung beantragt werden.

Unterlagen

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Sollten Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, welches höchstens ein Jahr alt ist, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung) des fehlenden Elternteils und die Ausweisdokumente beider Elternteile vorzulegen



Rechtsgrundlagen

  • Bundespersonalausweisgesetz
  • Personalausweisgesetz des Landes NRW

Kosten

  • Personalausweis für Personen bis 24 Jahren (6 Jahre gültig)   22,80 Euro
  • Personalausweis für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,- Euro