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Deutsche, die keinen gültigen Reisepass besitzen, sind verpflichtet, ab 16 Jahren einen Personalausweis zu besitzen.


Antragsstellung

  • Die Beantragung muss persönlich erfolgen und Sie können sich nicht vertreten lassen.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.

 

Personen unter 16 Jahren

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständninserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt. 

 

Namensänderung durch Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.


Hinweis: Für die Ausstellung eines Personalausweises ist ein digitales Lichtbild ab Mai 2025 erforderlich.  

Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die digitalen Passfotos können ab Mai 2025 direkt bei einem Berufsfotografen oder in den Bürgerbüros gemacht werden. Ausgedruckte Passbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr angenommen. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.

Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde vor.


Verlust von Ausweisdokumenten

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Sie erhalten bei Antragstellung eine Informationsbroschüre über die neuen Möglichkeiten des neuen Personalausweises.


Neuer Flyer zum Personalausweis

Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Flyer zum Personalausweis veröffentlicht.



Status beantragter Dokumente

Hier können Sie den Status Online-Statusabfrage  der von Ihnen beantragten Ausweisdokumente prüfen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, diese finden Sie auf der Gebührenquittung.


Personalausweis mit eID Funktion

Die eID Funktion ist zwar klein, aber vielseitig und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt.

 

Neuerungen zum PIN Brief für den Personalausweis:

  1. Seit dem 17. Februar 2025 werden die PIN-Briefe nicht mehr nach Hause versandt, sondern es erfolgt die Aushändigung der Briefe bei Antragstellung eines neuen Personalausweises. Das dazugehörige Sperrkennwort erhalten Sie bei Abholung Ihres neuen Personalausweises.
  2. Jede antragstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN-Brief; die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31. Oktober 2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.

Neuerungen zum Direktversand für den Personalausweis

Beim Direktversand für Personalausweise / eID-Karten ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag. Sie können sich die Ausweisdokumente an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.

Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und oder entwertet wird.

Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen. Die Gebühr kann Ihnen nicht erstattet werden.

Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich. Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: 
Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.

Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Personalausweis, eID-Karte und Reisepass werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Produktionsdauer kann unterschiedlich sein, auch wenn Sie die Dokumente am selben Tag beantragt haben. Die Lieferzeiten eines Personalausweises belaufen sich auf rund 3-5 Wochen. Wir übernehmen für die Lieferzeiten jedoch keine Haftung, da diese von der Bundesdruckerei abhängig sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihren Personalausweis / (vorläufigen) Reisepass / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Ein aktuelles digitales Passbild vorgelegt durch einen QR-Code, diese digitalen Passbilder können nur noch beim Fotografen oder direkt in den Bürgerbüros erstellt werden
  • Einversändniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Personen unter 16 Jahren 
  • Sollte eine ausländische Staatsangehörigkeit verloren oder erworben worden sein, so müssen Nachweise vorgelegt werden

Rechtsgrundlagen

  • Bundespersonalausweisgesetz
  • Personalausweisgesetz des Landes NRW

Kosten

  • Personalausweis für Personen bis 24 Jahren (6 Jahre gültig)   22,80 Euro
  • Personalausweis für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 Euro
  • Je aufgenommenes Passbild im Bürgerbüro 6,00 Euro
  • Direktversand 15,00 Euro
  • Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. 
  • Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) zahlen.