Beglaubigungen von Unterschriften und Urkunden
Eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden kann vorgenommen werden, wenn diese von einer Behörde stammt oder für eine Behörde benötigt wird, außer es bestehen Beglaubigungsverbote. Beglaubigt werden nur die Kopien der Urkunden. Bei ausländischen Urkunden muss eine der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und die Urkunde müssen zusammengehörig sein und das Original muss vorgelegt werden. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht die Urkunde selbst.


Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden; nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke sollten von Notaren beglaubigt werden.
Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. 
Das Bürgerbüro darf nicht alle Dokumente beglaubigen (zum Beispiel keine Personenstandsurkunden und auch keine einlaminierten Dokumente).
Unterschriften auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen dürfen ebenfalls nicht durch das Bürgerbüro beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Betreuungsstelle des Kreises Warendorf.

Folgende Dokumente können im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden:

  • deutsche Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
  • Führungszeugnisse (zuständig ist das Bundesamt für Justiz)
  • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt - Kreis Warendorf)
  • Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare)
  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Schriftstücke die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden

Unterlagen

  • Originale Dokumente
  • ausländischen Dokumentes mit Übersetzung (von einem in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt)

Kosten

  • Gebühr für die Beglaubigung eines Dokuments 4,50 €
  • ermäßigte Gebühr für die Beglaubigung eines Dokuments 2,-- € (z. Bsp. Schüler & Studenten)
  • Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift 3,50 €