Sondernutzung von Straßen und Parkplätzen
Die Nutzung öffentlicher Straßen und Parkflächen über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert grundsätzlich die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt.
Bitte stellen Sie einen schriftlichen jedoch formlosen Antrag, insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:
- Plakatierung für örtliche und traditionelle Veranstaltungen
- Nutzung der öffentliche Straßen- und Parkflächen für Informationsveranstaltungen
- Nutzung der öffentlichen Straßen- und Parkflächen für bauliche Vorhaben (z.B. Aufstellung eines Containers)
Rechtsgrundlagen allgemeinStraßen - u. Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen StrWG NW
Ortsrecht
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Kosten
Für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt die Mindestgebühr 10 Euro.
Die Gebühren für die Sondernutzung richten sich nach der Art der Sondernutzung.