Schädlinge sind unter anderem Ratten. Die Rattenbekämpfung auf öffentlichen Flächen, an Bachläufen und im Bereich der Kanalisation wird im Auftrag der Stadt Beckum durch ein privates Schädlingsbekämpfungsunternehmen durchgeführt.
Die Pflicht der Schädlingsbekämpfung auf privaten Flächen trifft grundsätzlich den Eigentümer dieser Fläche.

Kosten

Die Kosten der Belegung von Privatgrundstücken werden vom Schädlingsbekämpfungsunternehmen dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Kosten der Belegung der öffentlichen Flächen werden durch die Stadt Beckum getragen.

Zuständige Stelle

Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46
59269 Beckum

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Ansprechpartner

Schädlinge / Ratten

Schädlinge sind unter anderem Ratten. Die Rattenbekämpfung auf öffentlichen Flächen, an Bachläufen und im Bereich der Kanalisation wird im Auftrag der Stadt Beckum durch ein privates Schädlingsbekämpfungsunternehmen durchgeführt.
Die Pflicht der Schädlingsbekämpfung auf privaten Flächen trifft grundsätzlich den Eigentümer dieser Fläche.

Die Kosten der Belegung von Privatgrundstücken werden vom Schädlingsbekämpfungsunternehmen dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Kosten der Belegung der öffentlichen Flächen werden durch die Stadt Beckum getragen.

Rattenbekämpfung https://serviceportal.beckum.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1267/show
Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46 59269 Beckum

Herr

Dennis

Braam

024 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)

02521 29-3208
braam@beckum.de