PsychKG
Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen.
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich für die Einleitung einer Prüfung bitte an die jeweiligen Leitstellen, entweder die der Kreispolizeibehörde Warendorf unter der Nummer 110, oder der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unter der Nummer 112.
Die vorgenannten Leitstellen werden dann den Fachdienst Recht und Ordnung kontaktieren und eine Prüfung einleiten.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten.