Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!


Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden.

Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang: Anmeldung zur Eheschließung.
Sie gelten jetzt als Verlobte, die die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden und dazu die richtigen Unterlagen mitbringen wollen. Wohnt keiner von Ihnen in Beckum, ist das Standesamt Beckum für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig.
Die Eheschließung ist aber sehr wohl in Beckum möglich. Dazu muss die Anmeldung jedoch beim Standesamt Ihres Wohnortes erfolgen.
Das Standesamt bietet Trauungen an verschiedenen Orten an. Das sind neben dem Trauzimmer im Rathaus, die Höxberg-Mühle, die Museumsschmiede und das Stadtmuseum. Informationen hierzu und zum Ablauf der Zeremonie erhalten Sie unter Standesamt.
Jeden 3. Samstag im Monat bietet das Standesamt Beckum zusätzlich Termine zur Eheschließung an. Sprechen Sie Ihren Wunschtermin und -ort für Ihre standesamtliche Hochzeit mit dem Standesamt ab.

Weiteres zur Eheschließung in Beckum finden Sie unter: Heiraten in Beckum

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Personenstandsgesetz, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Staatsangehörigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Konsulargesetz, Bundesvertriebenengesetz, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Unterlagen

Sie melden sich an dem Standesamt der Stadt zur Eheschließung an, in der Sie wohnen, denn das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes ist zuständig. Bei unterschiedlichen Wohnadressen der Heiratswilligen treffen Sie die Wahl, bei welchem „Wohnsitzstandesamt“ Sie sich anmelden wollen.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich zwei, daher sollten Sie auch zu Zweit mit Ihren Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Beckum kommen. Über begründete Ausnahmefälle sprechen Sie mit Ihrem Standesamt.
Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten.
Aber keine Sorge, mit Hilfe Ihres Standesamtes in Beckum überwinden Sie die bürokratischen Hürden, die das Gesetz vor den Hochzeitstermin gestellt hat.
Am einfachsten ist die Anmeldung,

  • wenn beide deutsche Staatsangehörige sind,
  • wenn beide volljährig und kinderlos sind,
  • wenn beide ledig, nicht geschieden oder verwitwet sind,
  • wenn beide in Deutschland wohnen

Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass

 

Am einfachsten ist die Anmeldung,

  • wenn beide in Deutschland geboren wurden
  • wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • wenn beide in Deutschland wohnen

Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bekommen Sie bei dem Standesamt, wo Sie geboren wurden). Wenn Sie in Beckum geboren sind, müssen Sie sich darum nicht kümmern, denn das Standesamt Beckum verfügt über Ihren Geburtseintrag im Geburtenregister und stellt diesen selbstverständlich zur Verfügung.  

 

Sie waren schon verheiratet?

  • Von der letzte Eheschließung eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (bekommen Sie bei dem Standesamt in Deutschland, wo Sie zuletzt geheiratet haben). Wenn Sie im Ausland geschieden worden sind, muss diese Ehescheidung auch für den deutschen Rechtsbereich anerkannt sein, daher wird ggf.um Vorlage eines entsprechenden Nachweises gebeten. Sollte die Anerkennung noch erfolgen müssen, muss zunächst die Anerkennung der ausländischen Entscheidung beim Oberlandesgericht Hamm erfolgen.

Sie wohnen nicht in Beckum?

  • Sie Brauchen eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung. Diese Meldebescheinigung, aus der Ihre Vor- und Familiennamen, Ihr Familienstand, Ihr Wohnort, Ihre Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit hervorgeht, wird von der zuständigen Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes ausgestellt, in Beckum vom Bürgerbüro.

 

Sind Sie nicht im Inland geboren?

  • Legen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit einer aktuellen deutschen Übersetzung vor. Diese muss gegebenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. (Bei der zuständigen Behörde, wo die Urkunde ausgestellt wurde)

Sie waren bereits im Ausland verheiratet?

  • Legen Sie bitte Ihre Heiratsurkunde und Auflösungsvermerk der Ehe mit einer aktuellen deutschen Übersetzung vor. Diese muss gegebenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. (Bei der zuständigen Behörde, wo die Urkunde ausgestellt wurde)

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

  • Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis und ggf. ein Ledigkeitsnachweis. In dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Hierfür müssen alle Unterlagen mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Die Befreiung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nur sechs Monate lang gültig.

Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen zu besorgen sind, führen Sie ein Vorgespräch mit Ihrem Standesamt, um alles abzuklären und zur Anmeldung die richtigen Unterlagen mitzubringen.
Wenn einer der Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt wünschenswert.
Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

 

Einen weiteren Bürgerservice bietet das Standesamt Beckum gemeinsam mit dem Bürgerbüro Beckum allen Brautpaaren, deren Namensführung sich durch die Eheschließung ändert. Sollten Sie Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis mit Ihrem neuen Namen bereits direkt nach Ihrem „Ja-Wort“ bei der Eheschließung ausgehändigt bekommen wollen, weil Sie z.B. direkt von Ihrer Hochzeit in die Flitterwochen fahren, sprechen Sie Ihren Wunsch an. Sie erhalten eine Bescheinigung, die Ihre bevorstehende Eheschließung und künftige Namensführung ausweist und legen diese beim Bürgerbüro vor. Der neue Personalausweis oder Reisepasses kann jedoch frühestens 7 Wochen vor dem Tag der Eheschließung beantragt werden und kann nach der Eheschließung im Bürgerbüro abgeholt werden. Hier sind jedoch die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu beachten. Voraussetzung für diesen Service in Bezug auf die Ausstellung Reisepasses oder Personalausweises ist die deutsche Staatsangehörigkeit und dass Sie in Beckum mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Hinweis:

Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Ihr Familienstammbuch oder die Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Wenn Sie im Ausland geschieden worden sind, muss diese Ehescheidung auch für den deutschen Rechtsbereich anerkannt sein, daher wird ggf.um Vorlage eines entsprechenden Nachweises gebeten. Sollte die Anerkennung noch erfolgen müssen, muss zunächst die Anerkennung der ausländischen Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgen.

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister des Standesamtes Beckum nachbeurkundet werden. Genauere Auskünfte über die Möglichkeit der Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland und den dazu benötigten Unterlagen erteilt das Standesamt.

Kosten

Damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, hier ein Überblick:

  • Anmeldung zur Eheschließung Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschen Recht 40 Euro, ausländisches Recht 66 Euro
  • Eheurkunde 10 Euro
  • Falls Sie die Urkunden nach der Eheschließung eingeheftet in einem Familienstammbuch entgegennehmen möchten, bietet Ihnen das Standesamt Beckum eine Auswahl an verschiedenen Familienstammbüchern an, die Sie käuflich erwerben können.
  • Wunschtermin für die Eheschließung liegt außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, z. B. Kerzenscheintrauung oder jeden 3. Samstag im Monat,  Gebühr 66 Euro.
  • Wählen Sie als Trauort nicht das Trauzimmer im Rathaus Beckum an der Weststraße, sondern die Museumschmiede Galen im Schatten der Stephanuskirche mit dem Serviceangebot des Kolpinghauses für Ihren Sektempfang oder das Stadtmuseum am Markt im Herzen der Stadt Beckum, zahlen Sie ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50 Euro, das vom Standesamt an die entsprechenden Vereine weitergeleitet wird sowie ein vereinbartes Aufwandsentgelt für Eheschließungen in Höhe von 50 Euro.
  • Falls Ihnen für Ihre Ambientetrauung die besondere Kulisse der Windmühle Höxberg (Nutzungsentgelt 80 Euro) gefällt, erklären Sie sich mit einem zusätzlichen Aufwandsentgelt von 80 Euro einverstanden.
  • Eine Bescheinigung als Nachweis über die bevorstehende Eheschließung zwecks Beantragung eines Visums oder über die künftige Namensführung nach der Hochzeit zur sofortigen Beantragung eines Personalausweises oder Führerscheines beim Bürgerbüro Beckum kostet 9 Euro.

Soll die Eheschließung durch ein anderes Standesamt vorgenommen werden, erfragen Sie bitte dort die anfallenden Gebühren.