Ehejubiläen
Der Bürgermeister bzw. seine Vertretung gratuliert Jubelpaaren anlässlich ihrer Goldenen (50 Jahre), Diamantenen (60 Jahre), Eisernen (65 Jahre), Gnaden- (70 Jahre) und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) persönlich und überreicht neben dem Glückwunschschreiben ein Präsent.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung.
Auf Wunsch des Jubelpaares kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt gratuliert werden, zum Beispiel zum Datum der kirchlichen Hochzeit.
In der Regel sind der Stadt die Hochzeitsjubiläen bekannt. Die zuständige Sachbearbeiterin/der zuständige Sachbearbeiter des Kulturbüros setzt sich circa fünf bis sieben Wochen vor dem Ereignis telefonisch oder auf dem Postwege mit dem Ehepaar beziehungsweise deren Angehörigen in Verbindung, um Form, Termin, Ort und Uhrzeit abzusprechen. Falls Ihr Ehejubiläum bevorsteht und Sie noch keinen Anruf oder Post aus der Stadtverwaltung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.