Die Leistungen des Sozial- und Jugendamtes für Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge umfassen die wirtschaftliche Hilfe in und außerhalb von der Übergangseinrichtungen sowie die soziale Betreuung in den Übergangseinrichtungen.
Bei den wirtschaftlichen Hilfen bedeutet dies die Sicherstellung des regelmäßig notwendigen Lebensbedarfs (so genannte Grundleistungen) einschließlich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Krankenhilfe) durch finanzielle Mittel, Sachleistungen und persönliche Hilfen.
Grundlage sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Zielgruppe sind Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel sicherstellen können.
Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung der Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge in und außerhalb der Übergangseinrichtungen. Dazu gehören neben den Hilfeleistungen zur Bewältigung der  neuen Lebenssituation, auch Familienhilfe, Frauen- und Mädchenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung, Beratung von Alleinstehenden sowie bei Problemsituationen im zwischenmenschlichen Bereich.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Kosten

keine