Friedhof
Die Stadt Beckum unterhält zwei Friedhöfe, den Parkfriedhof in Beckum-Roland, Hinteler 10, und den Friedhof an der Elisabethstraße.
Beide Friedhöfe stehen Personen jeglicher Glaubensrichtung offen.
Auf den Friedhöfen gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung:
- Wahlgrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen
- Reihengrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen (nur Parkfriedhof Roland)
- Rasengrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen (nur Parkfriedhof Roland)
- Baumbestattung, Urnenbeisetzung (nur Parkfriedhof Roland)
- Urnenbestattung in Gemeinschaftsgrabanlagen - Steinkreise, Kolumbarium (nur Friedhof Elisabethstraße)
- Erdbestattung in Gemeinschaftsgrabanlagen (nur Friedhof Elisabethstraße)
- Aschenstreufeld, Beisetzung ohne Urne (nur Parkfriedhof Roland)
- Anonyme Urnenreihengrabstätte (nur Parkfriedhof Roland)
- Grabstätte für unterschiedliche Religionsgemeinschaften (nur Parkfriedhof Roland)
Weitere und ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.
Ortsrecht
Satzung der Stadt Beckum über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über das Friedhofs-und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Kosten
Die unterschiedlichen Gebühren für die verschiedenen Beisetzungsmöglichkeiten sowie für die Nutzung der Leichen- und Trauerhalle finden Sie in der aktuellen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beckum.