Für die Durchführung von Transporten mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge sowie von Schwertransporten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Diese Ausnahmegenehmigung kann wahlweise bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in dessen Bezirk das Transportunternehmen ansässig ist oder in dem der Transport startet.
Liegt einer der beiden Orte in der STADT BECKUM, ergibt sich folgende Zuständigkeit:

Überschreitet bereits das Fahrzeug die entsprechenden Werte ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf für die Ausnahmegenehmigung zuständig.
Werden die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen erst durch die Ladung überschritten, wird die Ausnahmegenehmigung vom Fachbereich Recht und Ordnung der STADT BECKUM ausgestellt.

Bitte stellen sie den Ausnahmeantrag frühzeitig, da alle zuständigen Behörden, die für den geplanten Fahrtweg zuständig sind, beteiligt werden müssen.


Ortsrecht

Straßenverkehrsordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

Kosten

Die Mindestgebühr beträgt 30,00 €.
Sie kann je nach Aufwand beziehungsweise Dauer der Gültigkeit entsprechend erhöht werden.