Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können durch eine Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Mit der Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland – mit allen Rechten und Pflichten.
Zum 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Informationen zu den Änderungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Einbürgerung muss persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Für Personen mit Wohnsitz in Beckum ist das Standesamt Beckum zuständig.
Für die Beratung und Antragstellung ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich.
Bevor Sie einen Termin vereinbaren, prüfen Sie bitte mit dem Quick-Check, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
1. Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung findet zunächst ein persönliches Beratungsgespräch statt. Dabei erhalten Sie:
- das Antragsformular,
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen,
- Hinweise zum weiteren Verfahren.
2. Antragstellung
In einem zweiten Termin reichen Sie den ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen ein.
Die weitere Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags erfolgt anschließend durch die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Warendorf.
Sprechzeiten
- Montag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Wege zur Einbürgerung“ unter www.einbuergerung.de.
Rechtsgrundlagen
§§ 8, 9 u. 10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
Kosten
- 255,00 € je Einbürgerung,
- 51,00 € für jedes mit eingebürgerte Kind ohne eigenes Einkommen.