Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können durch eine Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Mit der Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland – mit allen Rechten und Pflichten.
Zum 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Informationen zu den Änderungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Einbürgerung muss persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Für Personen mit Wohnsitz in Beckum ist das Standesamt Beckum zuständig.
Für die Beratung und Antragstellung vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Sprechzeiten
- Montag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
(!) Bevor Sie einen Termin vereinbaren, prüfen Sie allerdings bitte mit dem Quick-Check, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
1. Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung findet zunächst ein persönliches Beratungsgespräch statt. Dabei erhalten Sie:
- das Antragsformular,
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen,
- Hinweise zum weiteren Verfahren.
2. Antragstellung
In einem zweiten Termin reichen Sie den ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen ein. Die Prüfung und Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags erfolgt anschließend durch die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Warendorf.
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Warendorf.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Wege zur Einbürgerung“ unter www.einbuergerung.de.
Rechtsgrundlagen
§§ 8, 9 u. 10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
Kosten
Einbürgerung 255,00 Euro
Jedes eingebürgerte Kind ohne eigenes Einkommen 51,00 Euro