Die Klärschlammabfuhr im Außenbereich der Stadt Beckum wird durch eine von der Stadt beauftragten Firma durchgeführt.
Die Firma Scheller GmbH spricht in Eigenregie die entsprechenden Abfuhrtermine mit den Eigentümern ab. Termine können auch jederzeit direkt mit der Entsorgungsfirma abgesprochen werden.
Für die Abfuhr eines Kubikmeters Klärschlamm werden zurzeit gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung über die Entsorgung von Grund-stücksentwässerungsanlagen in der Stadt Beckum  (Klärschlammbeseitigungssatzung) 38,73 Euro berechnet.
Für einen Kubikmeter Abwasser werden zurzeit 24,15 Euro erhoben.
Die derzeit beauftragte Firma Scheller GmbH ist unter folgender Rufnummer erreichbar: 05245 5857.

Ortsrecht

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Beckum (Klärschlammbeseitigungssatzung) in der z.Z. geltenden Fassung.


Rechtsgrundlagen allgemein

Wassergesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeswassergesetz- LWG), Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz KrW-/AbfG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG)

Zuständige Stelle

Städtischer Abwasserbetrieb Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum

02521 29-8300

Klärschlammabfuhr

Die Klärschlammabfuhr im Außenbereich der Stadt Beckum wird durch eine von der Stadt beauftragten Firma durchgeführt.
Die Firma Scheller GmbH spricht in Eigenregie die entsprechenden Abfuhrtermine mit den Eigentümern ab. Termine können auch jederzeit direkt mit der Entsorgungsfirma abgesprochen werden.
Für die Abfuhr eines Kubikmeters Klärschlamm werden zurzeit gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung über die Entsorgung von Grund-stücksentwässerungsanlagen in der Stadt Beckum  (Klärschlammbeseitigungssatzung) 38,73 Euro berechnet.
Für einen Kubikmeter Abwasser werden zurzeit 24,15 Euro erhoben.
Die derzeit beauftragte Firma Scheller GmbH ist unter folgender Rufnummer erreichbar: 05245 5857.

Ortsrecht

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Beckum (Klärschlammbeseitigungssatzung) in der z.Z. geltenden Fassung.


Rechtsgrundlagen allgemein

Wassergesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeswassergesetz- LWG), Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz KrW-/AbfG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG)

Entsorgung, Klärschlamm, abflusslose Grube, Abwasser https://serviceportal.beckum.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1225/show
Städtischer Abwasserbetrieb Beckum
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-8300