Unter Amtsvormundschaft versteht man die durch Gesetz (Kinder, deren Mütter minderjährig sind) oder Gerichtsbeschluss auf das Sozial- und Jugendamt übertragene rechtliche Vertretung  eines Kindes.
Das Vertretungsrecht umfasst  in der Regel alle Lebensbereiche des unter Vormundschaft stehenden Kindes.
Ziel der Amtsvormundschaft ist es das Wohl des Kindes zu sichern und seine Rechte gegenüber Anderen zu wahren. Die Amtsvormundschaft unterstützt die Eltern in der Wahrnehmnug ihrer Erziehungsaufgaben.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Zivilprozessordnung (ZPO)

Kosten

keine