Grabgestaltung
Gräber sind grundsätzlich so zu gestalten, dass sie sich in das Gesamtbild des Friedhofes einfügen.
Das Grab darf nicht mehr als einem Drittel mit Kies, Platten, Estrich, Metallen, Kunststofffolien oder ähnlichen Materialien abgedeckt werden. Hiervon sind nicht die Urnenwahlgräber betroffen.
Die Grabeinfassungen auf dem Parkfriedhof werden von den Friedhofsgärtnern verlegt.
Auf dem Friedhof an der Elisabethstraße sind, bis auf wenige, im Einzelnen bestimmte Grabfelder, die Angehörigen für die Grabeinfassung zuständig.
Grabmale müssen im angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätte stehen. Für die Aufstellung eines Grabmales ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün erforderlich.
Zumeist haben die Steinmetze in der Umgebung diese Anträge vorliegen. Der Vordruck kann jedoch auch jederzeit bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden. In der Regel wird der Antrag vom Steinmetz ausgefüllt und bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.
Bei Genehmigung des Antrages wird dieser direkt zurück an den Steinmetz gesandt.
Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.
Ortsrecht
Satzung der STADT BECKUM über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM
Kosten
Für die Genehmigung fällt derzeit nach den §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Beckum eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro an.