Adoption
Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unterlagen
Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
Kosten
keine