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Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab dem Wohngeld gezahlt wird, ist der Monat in dem der Antrag gestellt wurde.

Bedarf berechnen und Antrag stellen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Haushaltsgesamteinkommens und der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung ab. Über den Wohngeldrechner NRW können Sie unverbindlich selbst prüfen, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) hat.

Erforderliche Unterlagen

In der folgenden Auflistung finden Sie alle Unterlagen, die in der Wohngeldstelle Beckum verwendet werden. Das Antragsbüro informiert Sie im Antragsverfahren darüber, welche Vordrucke und Anlagen von Ihnen auszufüllen sind. Sie können diese unter Dokumente herunterladen. 

Hinweisblatt Wohngeldantrag

Antragsformulare

  • Antrag Mietzuschuss
  • Weiterleistungsantrag für den Mietzuschuss
  • Antrag Lastenzuschuss
  • Weiterleistungsantrag für den Lastenzuschuss
  • Beiblatt zum Wohngeld für Haushalte mit mehr als vier weiteren Haushaltsmitgliedern

Anlagen zum Antrag

  • Angaben bei Untervermietung
  • Angaben bei Bestehen gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  • Angaben zur selbstständigen Tätigkeit
  • Angaben des Vermieters zum Wohnraum (Mietbescheinigung)
  • Bescheinigung der Krankenkasse (nur bei Bezug von Leistungen auszufüllen)
  • Bescheinigung ihrer Bank über die Aufnahme von Fremdmitteln (nur bei Antrag auf Lastenzuschuss auszufüllen)
  • Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung (nur bei Antrag auf Lastenzuschuss auszufüllen)
  • Verdienstbescheinigung durch Arbeitgeber
  • Zusatzerklärung (Kapitalvermögen und sonstige Einnahmen)
  • Zusatzerklärung (bei Volljährigkeit, wenn kein Einkommen bezogen wird)
  • Zusatzerklärung zum Wohnsitz (nur von Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedsstaaten auszufüllen)

Weiterführende Informationen

Team Sachbearbeitung

A-D und T

Herr Bering

K, S und Sch

Frau Bensel

E bis Gh, I, J, L, St, W und Z

Frau Raschke

Gi bis Gz und H

Frau Söbke

M bis R, U, V, X und Y

Frau Sieweke