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Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab dem Wohngeld gezahlt wird, ist der Monat in dem der Antrag gestellt wurde.

Bedarf berechnen und Antrag stellen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Haushaltsgesamteinkommens und der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung ab. Über den Wohngeldrechner NRW können Sie unverbindlich selbst prüfen, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) hat.

Ansprechpartner

Antragsbüro Wohngeld / Herr Jonas Hagemann

Bei Fragen und Anliegen zum Wohngeld steht Ihnen Herr Jonas Hagemann zu den genannten Servicezeiten zur Verfügung. Antragsunterlagen senden Sie bitte digital an das Antragsbüro.