Gaststättenerlaubnis
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
- alkoholfreie Getränke
- unentgeltliche Kostproben
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 2 Gaststättengesetz (GastG) Unterlagen
- Unterlagen des Objektes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach Infektionsschutzgesetz
Kosten
Die Gebühren betragen 400 bis 3000 € für eine endgültige Erlaubnis.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe der Gaststätte. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe der Gaststätte. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister