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Seit dem 1. September 2011 gibt die Stadt Beckum Ehrenamtskarten an engagierte Einwohnerinnen und Einwohner auf Antrag aus.
Den Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte finden sie unten unter BIS Dokumente (am Ende der Eintragung).

Voraussetzungen:

  • Sie müssen mindestens 4 Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche oder 200 Stunden im Jahr leisten. (Sollten Sie Ihren durchschnittlich mindestens 4-stündigen zeitlichen Aufwand pro Woche bei mehr als einer Trägerorganisation leisten, füllen Sie bitte für jede Organisation ein eigenes Anmeldeformular aus und reichen Sie alle Bewerbungsformulare zusammen ein.)
  • Sie müssen bereits mindestens 2 Jahre ehrenamtlich tätig gewesen sein.
  • Sie dürfen eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) beziehungsweise der Übungsleiter-pauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb des Wohnortes.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Ehrenamtsseite.

Mit der Ehrenamtskarte für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise Dankeschön. Mit ihr erhalten Sie z.B. ermäßigten Eintritt in Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen u.v.m..
Die Einrichtungen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, tragen einen entsprechenden Hinweis. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen.