Wir können immer dann abschleppen lassen, wenn abgestellte Fahrzeuge andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden. Zum Beispiel, wenn man im absoluten Haltverbot, auf Rettungswegen oder auf Behindertenparkplätzen parkt.

Darüber hinaus werden abgemeldete oder fahruntüchtige Fahrzeuge mit oder ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum oder in der freien Landschaft abgeschleppt.

Ist Ihr Auto abgeschleppt worden, können Sie sich zu den regulären Dienstzeiten an die Stadt Beckum wenden. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich Auskunft über den Verbleib Ihres abgeschleppten Fahrzeuges bei der Polizeiwache Beckum einholen (Telefonnummer: 02521 911 0).

Das Fahrzeug können Sie dann beim Abschleppunternehmen unter Vorlage des Personalausweises und des Fahrzeugscheins abholen.

Ortsrecht

  • §§ 15 und 20 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes –Ausführungsverordnung VwVG-VOVwVG Nordrhein-Westfalen
  • §§ 14, 17 und 18 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen
  • §§ 55 Abs. 2 und 59 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen

Kosten

Verwaltungsgebühren

  • Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeuges: 75,00 Euro
  • Abschleppen und Entsorgen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges: 300,00 Euro


Kosten des Abschleppunternehmens
Neben Verwaltungsgebühren für die Abschleppmaßnahme werden ebenfalls die Kosten des
Abschleppunternehmers in Rechnung gestellt:

  • Die Kosten der Abschleppunternehmens belaufen sich auf 148,75 Euro
  • Bei einer Leerfahrt (das Abschleppunternehmen wurde bereits beauftragt, doch Sie erscheinen vor dem Abschleppfahrzeug) werden die entstandenen Kosten des Unternehmers in Höhe von 119,00 Euro in Rechnung gestellt.