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Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu vermitteln. Ziel ist, die Denkmäler auf eine sinnvolle Nutzung hinzuführen, die mit den heutigen Anforderungen im Einklang stehen. Der Denkmalschutz liegt im öffentlichen Interesse, Eingriffe in die geschützte Bausubstanz müssen immer abgewogen werden.

Rechtsgrundlagen

1980 wurde der Denkmalschutz gesetzlich in Nordrhein-Westfalen verankert.

2022 wurde das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) neu aufgelegt und ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten.

Objekte, die in die Denkmalliste eingetragen werden, unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Die Denkmalliste wird von der Stadt Beckum als untere Denkmalbehörde geführt.