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Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen vorrangig dem deutschen Recht, wie Asylberechtigte, heimatlose Ausländer*innen, ausländische und anerkannte Geflüchtete und Staatenlose und möchten im Ausland heiraten? 

Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten

Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig und muss auch noch am Tag der Eheschließung gültig sein.

Hinweis: 

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nicht gleichbedeutend mit einer Familienstandsbescheinigung (ein Nachweis über den aktuellen Familienstand, z. B. ledig, verheiratet, geschieden). Es gibt Länder, in denen Sie für eine Eheschließung neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen. 

Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Bürgerbüro

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt (E-Mail). 

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum BGB, Personenstandsgesetz

Kosten

Ehefähigkeitszeugnis: 40,00 Euro

Ehefähigkeitkeitszeugnis unter Berücksichtigung des ausländischen Rechtes: 66,00 Euro