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Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder gehören zu den Personen, für die deutsches Recht im Personenstandsrecht maßgeblich ist (z. B. anerkannte Asylberechtigte, heimatlose Ausländerinnen und Ausländer, anerkannte Flüchtlinge oder Staatenlose) und planen eine Eheschließung im Ausland?

Informieren Sie sich zunächst bei der zuständigen Behörde oder dem Standesamt des jeweiligen Landes, welche Unterlagen für die Eheschließung benötigt werden. Die Anforderungen können je nach Staat unterschiedlich sein.

In vielen Ländern ist die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich. Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse einer Eheschließung entgegenstehen. Für die Ausstellung müssen daher die erforderlichen Nachweise von beiden Verlobten vorgelegt werden.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Es muss auch am Tag der Eheschließung noch wirksam sein.

Hinweis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nicht mit einer Familienstandsbescheinigung gleichzusetzen.

Die Familienstandsbescheinigung dient ausschließlich als Nachweis Ihres aktuellen Familienstands (z. B. ledig, geschieden oder verwitwet). In einigen Staaten genügt für die Eheschließung anstelle eines Ehefähigkeitszeugnisses die Vorlage einer solchen Bescheinigung.

In Deutschland wird hierfür in der Regel die erweiterte Meldebescheinigung verwendet. Sie enthält neben Ihrer Meldeanschrift auch Angaben zu Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Familienstand. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim zuständigen Bürgerbüro.