Der Betrieb eines Gewerbes ist jeder Person gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Bei Ausländern darf die Ausübung einer selbständigen Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger). Eingeschränkt sind beispielsweise überwachungsbedürftige Gewerbe, zum Beispiel Gebrauchtwagenhandel (An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern), Reisebüros, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, Detekteien.
In diesen Fällen ist der Gewerbeanmeldung ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein Gewerbezentralregisterauszug beizufügen beziehungsweise zur Vorlage beim Fachdienst Gewerbeordnung zu beantragen.
Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, so sind die besonderen Anforderungen der Handwerkskammer zu berücksichtigen. Ebenfalls besonderen Anforderungen unterliegen das Gaststätten- und Maklergewerbe. Eine Gewerbeanmeldung muss nicht erfolgen, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Dazu gehören: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. 

Anmeldung
Jede Person (auch Personengesellschaften oder juristische Personen, zum Beispiel AG oder GmbH), die einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden.
Ein stehendes Gewerbe sind zum Beispiel Firmen, Versicherungsvertreter, Einzelhandelsgeschäfte und ähnliches. Hierzu zählen nicht Reisegewerbe, Marktverkehr, das freie Gewerbe. 
Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass der Betrieb im Stadtgebiet Beckum liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist. Dasselbe gilt auch für selbständige oder unselbständige Zweigstellen.

Abmeldung
 Wird ein Gewerbe

  • durch Schließung (aus persönlichen Gründen)
  • durch Verlegung der Betriebsstätte in eine andere Stadt
  • durch Ausscheiden aus einer Gesellschaft
  • durch Änderung der Rechtsform

aufgegeben, bedarf es einer Gewerbeabmeldung.

Ummeldung
  Ein in Beckum gemeldetes Gewerbe verändert sich, wenn

  • der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird,
  • die angemeldete Tätigkeit wechselt oder auf Waren oder  Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.

 

ONLINE-Formular

Unterlagen

Anmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen zusätzlich den Auszug aus dem Handelsregister
  • Soll ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe ausgeübt werden, ist der Gewerbeanmeldung ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein Gewerbezentralregisterauszug beizufügen.
  • Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, muss auf jeden Fall vor der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handwerksnebenrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen. Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer oder der Fachdienst Gewerbeordnung.


Ummeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Gewerbeanmeldung

Kosten

Die Amtshandlung ist zurzeit mit nachstehenden Gebühren gemäß der entsprechenden Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW verbunden:

  • Tarifstelle 12.1.3:

Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)

  •  für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: Gebühr 26 Euro
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: Gebühr 33 Euro
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: Gebühr 13 Euro

 

  • Tarifstelle 12.1.4:
    Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: Gebühr: 15 Euro