Namensänderung
Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann der Vor- oder Nachname einer Person geändert werden.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Rechtsgrundlagen allgemein
NamensänderungsgesetzUnterlagen
- Nachweise der aktuellen Namensführung sowie ein persönlich ausgefüllter Namensänderungsantrag
Kosten
- Von Fall zu Fall verschieden, da einkommensabhängig