Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann der Vor- oder Nachname einer Person geändert werden.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.

Rechtsgrundlagen allgemein

Namensänderungsgesetz

Unterlagen

  • Nachweise der aktuellen Namensführung sowie ein persönlich ausgefüllter Namensänderungsantrag

Kosten

  • Von Fall zu Fall verschieden, da einkommensabhängig